Amtsgericht Frankfurt I vom 30.04.2014, Az. 30 C 3775/13
Gegenstand des Verfahrens: Illegale Nutzung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat das beklagte Unternehmen wegen der urheberrechtswidrigen Verwendung eines geschützten Lichtbildwerks in dessen Internetauftritt zum Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten verurteilt. Das Unternehmen hatte zwar anstandslos den geforderten Schadensersatz geleistet, die Erstattung von Rechtsanwaltskosten jedoch verweigert.
Das Amtsgericht hat das beklagte Unternehmen antragsgemäß verurteilt und ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Die Höhe des angesetzten Gegenstandswertes von EUR 10.000,00 ist danach bei vergleichbaren Sachverhalten nach ständiger Rechtsprechung gerechtfertigt.
Autor: Rechtsanwalt Florian Aigner