Stellungnahme des BfDI vom 11.04.2012
In der Stellungnahme des BfDI hinsichtlich der Zulässigkeit von Resellerauskünften stellt die unabhängige Kontrollinstanz des Bundes fest, dass Reseller unter den rechtlichen Rahmenbedingungen des § 101 Abs. 2, 3 UrhG den Auskunftsbegehren von Rechteinhabern entsprechen können, ohne dabei gegen datenschutzrechtliche Vorschriften zu verstoßen