Amtsgericht Düsseldorf vom 02.10.2014, Az. 57 C 4668/14
Gegenstand des Verfahrens: Illegale Nutzung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials
Das Amtsgericht Düsseldorf hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt, Schadenersatz wegen der unlizenzierten Nutzung der streitgegenständlichen Food-Fotografie zu leisten und die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Klägerin zu erstatten.
Das Gericht stellte insbesondere klar, dass die Berechnung des Schadenersatzes nach den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (sog. MFM-Richtlinien) nicht zu beanstanden ist. Zudem sprach das Gericht den wegen … Weiterlesen