In den letzten Tagen wurde vielfach gemutmaßt, dass Mandanten der Kanzlei WALDORF FROMMER neuerdings auch gegen Nutzer von Streaming-Angeboten vorgehen würden. Gemeint waren Nutzer von Angeboten wie beispielsweise Popcorn Time oder cuevana.tv.
Bei Popcorn Time bzw. cuevana.tv handelt es sich jedoch keinesfalls um Streaming-Angebote im herkömmlichen Sinne.
Vielmehr kommt bei diesen Angeboten ganz reguläre Tauschbörsensoftware zum Einsatz. Wer eines dieser Angebote nutzt, nimmt an einer regulären P2P-Tauschbörse teil, bietet die … Weiterlesen