Amtsgericht Köln vom 27.06.2016, AZ. 137 C 36/16
Gegenstand des Verfahrens: Illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlich geschützter Filmaufnahmen
Nach Zustellung der Klage hatte die Beklagte ihre eigene Verantwortlichkeit für die Rechtsverletzung bestritten und behauptet, sie hätte ihren Internetanschluss zuvor bereits gekündigt. Nachweise könne sie allerdings nicht vorlegen. Weiterhin hatte die beklagte Anschlussinhaberin behauptet, sich mit Tauschbörsen nicht auszukennen. Auch ihr Ehemann könne sich die Rechtsverletzung nicht erklären.
Das Amtsgericht Köln hat den … Weiterlesen