Amtsgericht Bremen vom 09.08.2017, Az. 23 C 2/16
Gegenstand des Verfahrens: Illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlich geschützter Filmaufnahmen
Im genannten Verfahren trug der verklagte Anschlussinhaber vor, die Rechtsverletzung nicht selbst begangen zu haben. Er sei zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht zuhause gewesen. Allerdings hätten seine Ehefrau sowie deren Schwester zum Tatzeitpunkt die Möglichkeit des Zugriffs auf den Internetanschluss gehabt. Auf Nachfrage hätten beide ihre Verantwortlichkeit glaubhaft abgestritten. Er könne deren Täterschaft jedoch … Weiterlesen