Amtsgericht München vom 15.05.2019, Az. 133 C 1957/18
In dem Verfahren hatte die geschädigte Rechteinhaberin gegen den Beklagten ein Gerichtsverfahren auf Zahlung von Schadenersatz sowie Erstattung der Rechtsverfolgungskosten eingeleitet, da über dessen Internetanschluss illegal ein Filmwerk mittels Tauschbörsensoftware zum Download angeboten wurde.
Der Beklagte hatte sich im Wesentlichen damit verteidigt, nicht persönlich für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich zu sein. Nach Erhalt der Abmahnung habe er seine Computer von einer externen IT-Firma … Weiterlesen