Bundesgerichtshof vom 13.07.2017, Az. I ZR 193/16
Mit einem heute verkündeten Urteil korrigiert der BGH einen Sonderweg, den zunächst das Amtsgericht Frankenthal eingeschlagen hatte, dem sich später aber auch Gerichte in Koblenz, Augsburg, Staufen (Breisgau) und Lahr anschlossen.
Im Kern ging es dabei um die Frage, unter welchen Voraussetzungen geschädigte Rechteinhaber im Fall von Urheberrechtsverletzungen Auskünfte über Anschlussinhaber einholen können. Weil Internetanschlüsse in Filesharing-Systemen nur über ihre IP-Adresse identifizierbar sind, … Weiterlesen