Landgericht Potsdam vom 26.11.2014, Az. 2 O 211/14
Gegenstand des Verfahrens: Illegale Nutzung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials
Die beklagte Inhaberin eines Kosmetikstudios hatte eine Fotografie der Klägerin im Internet zur Bewerbung ihrer Dienstleistungen genutzt, ohne im Besitz der erforderlichen Nutzungsrechte zu sein.
Auf die Abmahnung der Klägerin hin hatte die Beklagte darauf verwiesen, dass die sie beliefernde Kosmetikfirma ihr die Nutzung der Fotografie ausdrücklich erlaubt habe. Etwaige Ansprüche bestünden daher nicht.… Weiterlesen