Oberlandesgericht München vom 14.05.2014, Az. 29 W 621/14
Gegenstand des Verfahrens war die Beschwerde eines Anschlussinhabers gegen einen Beschluss des Landgerichts München I nach § 101 Abs. 9 UrhG.
In seiner Beschwerde zweifelte der Beschwerdeführer die ordnungsgemäße Darlegung und Glaubhaftmachung einer offensichtlichen Rechtsverletzung in dem Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG an. Ferner rügte der Beschwerdeführer u.a., dass er vor Erlass des Beschlusses nicht angehört worden war.
Das Oberlandesgericht … Weiterlesen