Amtsgericht Charlottenburg vom 09.05.2019, Az. 218 C 279/18
Gegenstand des Gerichtsverfahrens: Illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlich geschützter Filmaufnahmen
In einem aktuellen Verfahren hat das Amtsgericht Charlottenburg den beklagten Anschlussinhaber wegen Nichterfüllung der sekundären Darlegungslast vollumfänglich verurteilt.
Der Beklagte hatte behauptet, für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich gewesen zu sein. Weder habe er Tauschbörsen verwendet, noch sei ihm das Werk bekannt. Zur Zeit der Rechtsverletzung habe er zudem geschlafen. Er komme daher als Täter … Weiterlesen