boersenblatt.net vom 15.04.2019
„Der EU-Rat hat heute den gesetzgeberischen Schlusspunkt hinter die EU-Urheberrechtsrichtlinie für den Digitalen Binnenmarkt gesetzt und ihr endgültig zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine erneute Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften…“