Amtsgericht München vom 28.05.2014, Az. 142 C 29213/13
Gegenstand des Verfahrens: Illegale Nutzung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials
Der Beklagte hatte sich seinen Internetauftritt von einem Webdesigner gestalten lassen. Dieser verwendete eine Fotografie aus dem Repertoire der Klägerin, ohne im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte zu sein.
Im Verfahren berief sich der Beklagte auf die Zusicherung seines Webdesigners, „Inhaber der Rechte an diesem Bild zu sein“.
Dieser Vortrag vermochte nicht zu überzeugen: Die … Weiterlesen