Amtsgericht München vom 06.02.2015, Az. 243 C 24363/13
Gegenstand des Verfahrens: Illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlich geschützter Filmaufnahmen
Der Beklagte hatte sich gegen die geltend gemachten Ansprüche mit dem Einwand verteidigt, dass neben ihm selbst auch die Ehefrau und der Sohn zu den streitgegenständlichen Zeiten zu Hause gewesen seien. Er selbst sei für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich, es sei jedoch möglich, dass der Laptop des Sohnes zu den beauskunfteten Zeiten eingeschaltet war. … Weiterlesen