OLG Nürnberg: Pressemitteilung vom 27. November 2017
Amtsgericht Nürnberg vom 25. Oktober 2017, Az. 32 C 3784/17
„Eltern haften für ihre Kinder – auch bei der Nutzung des Internets
Das Amtsgericht Nürnberg hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nach einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen verpflichtet ist, im Rahmen seiner Aufsichtspflicht die von minderjährigen Kindern genutzte Hardware darauf zu kontrollieren, ob dort die von der Abmahnung betroffenen Programme oder Dateien vorhanden sind […]“