Landgericht München I vom 22.04.2015, Az. 21 S 10340/14
Gegenstand des Verfahrens: Illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlich geschützter Musikaufnahmen
Spätestens seit der BearShare-Entscheidung des BGH steht fest: Der Anschlussinhaber kann sich generell nicht darauf berufen, keinen konkreten Vortrag hinsichtlich des Schadenshergangs zu leisten. Denn der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung (v. 08.01.2014, Az. I ZR 169/12) ausdrücklich auf seine Rechtsprechung im Bereich des Transportrechts verwiesen und damit zu verstehen gegeben, dass der … Weiterlesen