BVMI vom 01.06.2017
Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), das Verfahren im Fall „Metall auf Metall“ auszusetzen und dem Europäischen Gerichtshof „Fragen zu einer Verletzung der Rechte des Tonträgerherstellers durch Sampling“ vorzulegen.
Die Fragestellungen betreffen konkret die Auslegung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft sowie der Richtlinie 2006/115/EG zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums. […]