Institut für Urheber- und Medienrecht vom 08.12.2016
„Das LG Hamburg hat mit Beschluss vom 18. November entschieden, dass der Betreiber einer gewerblich betriebenen Website auch ohne Kenntnis für urheberrechtsverletzende Inhalte haftet, die er verlinkt (Az.: 310 O 402/16 – Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).“