Pressemitteilung: Landgericht Düsseldorf vom 29.11.2019 (Nr. 23/19)
„Mit Urteil vom 29. November 2019 hat die 8. Kammer für Handelssachen des
Landgerichts Düsseldorf (38 O 96/19) entschieden, dass der Inhaber der
eingetragenen Unionsmarke „Malle“ Partyveranstaltern untersagen kann, ohne
seine Zustimmung Partys mit der Bezeichnung „Malle“ zu bewerben und zu
veranstalten…“