Pressemitteilung der GEMA vom 02.07.2018
„Die Urhebergesellschaft GEMA gewinnt vor dem Landgericht Hamburg gegen den UseNet-Zugangsanbieter Aviteo Ltd. Die Richter bestätigen die Schadensersatzpflicht von Zugangsdiensten, wenn diese das Hochladen und die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten durch ihr Geschäftsmodell fördern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“