heise.de vom 12.09.2019
„Das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt worden. Es sei nicht anwendbar, da die Bundesregierung den Entwurf nicht vorab an die EU-Kommission übermittelt hatte (…).“
Hier finden Sie das Urteil zur Rechtssache C‑299/17.