In einem Verfahren zwischen dem Schweizer Konzern Nestlé und seinem amerikanischen Konkurrenten Mondelez hat heute der EuGH eine Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) aus dem Jahr 2016 bestätigt (Rechtssachen C-84/17, C-85/17 und C-95/17). Nestlé müsse für einen EU-weiten Markenschutz des Riegels darlegen, dass die Marke in allen EU-Ländern Wiedererkennungswert habe. In Deutschland, Frankreich, Spanien und den Niederlanden sei das zwar der Fall. In Belgien, Irland, Griechenland und Portugal aber nicht.
Der Rechtsstreit geht damit in eine weitere Runde.