JUVE.de vom 27.11.2019
„Seit Monaten fiebert der Rechtsmarkt der ,Legal-Tech-Entscheidung‘ des Bundesgerichtshofs (BGH) entgegen. Nun ist sie da: Angebote von Internet-Dienstleistern wie Wenigermiete zur Durchsetzung von Verbraucherrechten sind zulässig (Az. VIII ZR 285/18).
Das Urteil rüttelt an den Grundfesten des Berufsrechts – und lässt sich unterschiedlich auffassen, wie erste Reaktionen zeigen: Von ,verfassungswidrig‘ bis ,endlich Rechtssicherheit‘: So kommentieren von JUVE befragte Experten die Entscheidung…“