Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat in seiner Pressemitteilung vom 28.12.2020 klargestellt, dass Datenübermittlungen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland auf Basis des Brexit-Abkommens auch nach dem 1. Januar 2021 möglich sind.
Nach dem Entwurf des Brexit-Abkommens besteht zunächst eine viermonatige Übergangsfrist, in der Übermittlungen von personenbezogenen Daten in das Vereinigte Königreich wie bisher stattfinden dürfen. Die EU-Kommission soll in dieser Zeit tragfähige … Weiterlesen