wuv.de vom 01.10.2018
„Noch ist die E-Privacy-Verordnung der EU nicht in Stein gemeißelt. Das Gesetzgebungsverfahren liegt derzeit im Rat der EU, der seinen ‚Gemeinsamen Standpunkt‘ formulieren muss. Dieser bildet die Grundlage für weitere Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat, dem so genannten Trilog.
Was sich jetzt abzeichnet, sehen viele Markt-Teilnehmer allerdings ziemlich kritisch. Wir haben Michael Neuber, Justiziar und Leiter Politik und Recht beim Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) dazu befragt[…]“… Weiterlesen