Landgericht Stuttgart vom 25.11.2014, Az.17 O 468/14
Gegenstand des Verfahrens: Illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlich geschützter Filmaufnahmen
Das Landgericht Stuttgart hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach mit der „BearShare“- Entscheidung der Bundesgerichtshofs auseinandergesetzt und generell hohe Anforderungen an den Vortrag des Anschlussinhabers im Rahmen der sekundären Darlegungslast gestellt. Die bloße Befragung weiterer Mitnutzer reiche grundsätzlich nicht aus um den Nachforschungspflichten zu genügen. Vielmehr habe der Anschlussinhaber im Rahmen seiner Nachforschungspflichten sämtliche … Weiterlesen