Amtsgericht München vom 05.06.2014, Az. 173 C 23995/13
Gegenstand des Verfahrens: Illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlich geschützter Filmaufnahmen
Der Anschlussinhaber hatte zu seiner Verteidigung vorgetragen, er selbst habe die Rechtsverletzung nicht begangen. Vielmehr könne ein Fremdzugriff aufgrund einer vermeintlichen „WPS-Sicherheitslücke“ im Router-Modell nicht ausgeschlossen werden.
Ein Zugriff durch Dritte habe nach seiner Ansicht nicht verhindert werden können, weil der WLAN-Router der Marke „Speedport W723 Typ B“ von einer Schwachstelle in der WPS-Funktion … Weiterlesen