iRights.info vom 09.06.2017
Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 31. Mai 2017 (Az. 4 U 204/16) entschieden, dass die von einem Museumsfotografen angefertigten Fotografien von Gemälden und anderer Kunstgegenständen nach dem Urheberrecht einen eigenständigen Lichtbildschutz genießen.
Auch die Veröffentlichung von Lichtbildern, die ein Besucher des Museums im Gebäude selbst angefertigt hatte, ist nach Ansicht des Gerichts unzulässig, da das Museum solche Aufnahmen ausdrücklich nicht gestatte.