Mit Urteil vom 28.05.2020, Az. I ZR 7/16, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Verfahren zwischen dem deutschen Bundesverband der Verbraucherverbände und der (ehemaligen) Planet49 GmbH entschieden, dass ein vom Nutzer abzuwählendes, voreingestelltes Ankreuzkästchen keine wirksame Cookie-Einwilligung darstellt.
Dem Urteil des BGH ging eine Vorlageentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) voraus (Urteil vom 01.10.2019, Rechtssache C-673/17), in welcher der EuGH bereits ähnlich urteilte.
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