Legal Tribune Online vom 28.08.2019
„Gäste loben bei den Google-Bewertungen im Internet die schnelle Bedienung im Bräustüberl Tegernsee – trotzdem gab der US-Konzern lange Wartezeiten an. Kurz vor der mündlichen Verhandlung hat Google den Unterlassungsanspruch anerkannt…“ … Weiterlesen