börsenblatt.net vom 30.10.2017
„Der Bundesgerichtshof hat am 18. Oktober eine Nichtzulassungsbeschwerde der GEMA zurückgewiesen. Die GEMA hatte einer Entscheidung des Berliner Kammergerichts widersprechen wollen, nach dem die den Urhebern zustehenden Vergütungsanteile seit 2010 nicht mehr um Verlegeranteile gekürzt werden dürfen.“