Amtsgericht München vom 09.06.2017, Az. 231 C 25600/16
Gegenstand des Verfahrens: Illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlich geschützter Musikaufnahmen.
In dem genannten Verfahren wandte die verklagte Anschlussinhaberin ein, sie verfüge nicht über die technischen Fähigkeiten zur Nutzung einer Tauschbörse und habe sich zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung auch nicht zuhause aufgehalten. Ihr Laptop, mit welchem sie ihren Internetanschluss genutzt habe, sei zudem ausgeschaltet gewesen.
Als Täter käme daher lediglich die damalige Untermieterin oder deren … Weiterlesen