Amtsgericht Augsburg vom 24.11. 2016, Az. 23 C 1369/16
Gegenstand des Verfahrens: Illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlich geschützter Filmaufnahmen
Der vor dem Amtsgericht Augsburg in Anspruch genommene Beklagte hatte seine eigene Verantwortlichkeit für den illegalen Upload eines Filmwerks bestritten und darauf verwiesen, dass neben ihm auch dessen Ehefrau sowie drei minderjährige Kinder Zugriff auf den Internetanschluss gehabt hätten. Die Kinder seien bereits im Vorfeld belehrt worden, keine „Medien“ aus dem Internet herunterzuladen. … Weiterlesen