Amtsgericht Frankfurt, Beschluss vom 02.02.2016, Az. 30 C 4218/15 (68)
Gegenstand des Verfahrens: Illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlich geschützter Filmaufnahmen
In diesem Verfahren hat die Beklagte ihre persönliche Verantwortlichkeit für die Urheberrechtsverletzung über ihren Internetanschluss bestritten und vorgetragen, nicht die alleinige Nutzerin des Anschlusses zu sein. Vielmehr stehe dieser über den gemeinsam genutzten Computer im Haushalt auch ihrem Ehemann sowie ihrem minderjährigen Sohn zur Verfügung.
Letzterer könne das Internet altersbedingt jedoch nur … Weiterlesen