Landgericht München I vom 08.07.2015, Az. 21 S 19026/14
Gegenstand des Berufungsverfahrens: Illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlich geschützter Filmaufnahmen
In erster Instanz hatte der Beklagte vorgetragen, sich zum Zeitpunk der Rechtsverletzung selbst nicht zu Hause aufgehalten zu haben, wohl aber die weiteren Familienmitglieder. Zumindest sei keine der genannten Personen im Urlaub oder anderweitig verreist gewesen. Ob diese den Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung genutzt hätten, sei „nicht mehr nachvollziehbar, aber wahrscheinlich… Weiterlesen