Amtsgericht Rostock vom 30.01.2015, Az. 49 C 528/14
Gegenstand des Verfahrens: Illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlich geschützter Filmaufnahmen
Der Beklagte hatte im Rahmen seiner Verteidigung bestritten, die Rechtsverletzung persönlich begangen zu haben. Auf seinem Rechner habe sich keine Tauschbörsensoftware befunden. Zudem sei ihm das illegal verbreitete Filmwerk unbekannt. Er habe aber zwei mit ihm im Haushalt lebende volljährige Söhne, die regelmäßig LAN-Parties veranstaltet hätten. Zwar habe zum Tatzeitpunkt keine dieser Parties stattgefunden, … Weiterlesen