Oberlandesgericht Frankfurt vom 15.07.2014, Az. 11 U 115/13
Gegenstand des Berufungsverfahrens: Illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlich geschützter Musikaufnahmen
Die Klägerin war gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Frankfurt am Main (07.11.2013, Az: 2-3 O 39/13) vorgegangen, da das Gericht die Kosten der Abahnung auf EUR 100,00 beschränkt und einen Schadenersatz von lediglich EUR 150,00 für angemessen erachtet hatte. Das Oberlandesgericht hat diese Entscheidung revidiert.
Nach Ansicht der Richter liegt der Schaden beim … Weiterlesen