Amtsgericht München vom 24.03.2014, Az. 251 C 23617/13
Gegenstand des Verfahrens: Illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlich geschützter Filmaufnahmen
Das Amtsgericht München hat die beklagte Anschlussinhaberin wegen der Verletzung ihrer Aufsichtspflicht gegenüber ihrem minderjährigen Sohn für die festgestellte Urheberrechtsverletzung zur vollen Leistung des geltend gemachten Schadenersatzes, zur Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt.
Ein pauschaler und unsubstantiierter Vortrag zur Beaufsichtigung und Belehrung eines Minderjährigen reicht nicht aus, um den … Weiterlesen