Amtsgericht München vom 04.06.2013, Az. 111 C 1888/13
Gegenstand des Verfahrens: Illegale Nutzung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials
Die Beklagte hatte sich ihren Internetauftritt von einer Werbeagentur gestalten lassen. Diese verwendete zwei Fotografien der Klägerin, ohne im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte zu sein.
Die Beklagte wies ein schuldhaftes Handeln von sich: Schließlich habe sie gegenüber der beauftragten Werbeagentur klargestellt, nur Interesse an einer rechtmäßig erstellten Internetpräsentation zu haben. Sie habe daher auf … Weiterlesen